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Unerwünschte Arzneimittelwirkung melden

Eine unerwünschte Arzneimittelwirkung melden

Bei GSK nehmen wir die Sicherheit unserer Patienten und Verbraucher sehr ernst. Wir wissen, dass unerwünschte Arzneimittelwirkungen auftreten können, aber es ist nicht immer möglich, vorherzusagen, bei wem. Aus diesem Grund ist es für uns entscheidend, die Sicherheit unserer Produkte kontinuierlich zu überwachen.

Wie melde ich eine unerwünschte Arzneimittelwirkung?

Um uns zu helfen, Ihre Informationen schnell und effektiv zu bearbeiten, denken Sie bitte daran, so viele relevante Informationen wie möglich zu übermitteln. Sie sollten mindestens die folgenden Angaben machen:

  1. Die Initialen der Person, bei welcher die unerwünschte Arzneimittelwirkung aufgetreten ist, und/oder andere Angaben zur Identifizierung, wie Geschlecht, Geburtsdatum.
  2. Die Kontaktdaten der Person, die das Ereignis meldet.
  3. Eine Beschreibung der unerwünschte Arzneimittelwirkung an sich, wie z. B. die aufgetretenen Beschwerden und Symptome, das Datum, an dem die mögliche Nebenwirkung begann, und den Ausgang der möglichen Nebenwirkung.
  4. Den Namen des betreffenden GSK/ViiV-Produkts.

Unser Datenschutzhinweis gibt Auskunft darüber, wie GSK bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage, Beanstandung oder Meldung einer unerwünschte Arzneimittelwirkung mit personenbezogenen Daten umgeht.

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Wo melde ich eine unerwünschte Arzneimittelwirkung?

Rufen Sie uns entweder unter +41 31 862 21 11 an oder senden Sie eine E-Mail an pv.swiss@gsk.com. Sie können sich auch direkt bei der Schweizer Behörde melden.

NP-CH-NA-WCNT-200001-05/2023